Änderungen Mehrwertsteuer per 1.1.2010 (17.09.2009)
17.09.2009
Die eidgenössische Steuerverwaltung hat heute die Änderungen der Mehrwertsteuer per 1.1.2010 vorgestellt. Unter anderem fallen die Vorsteuerkürzungen teilweise weg. Die Steuersätze bleiben vorerst gleich.
Hier finden Sie die aktuellen Änderungen und hier die aktuelle Mehrwertsteuerverordnung ab 2010 als PDF-Dokumente.
Revision vom 12. Oktober 2009
Weitere Informationen sind auf der Homepage der eidgenössischen Steuerverwaltung erhältlich.
Das zusätzliche Mehrwertsteuerprozent zu Gunsten der IV-Zusatzfinanzierung wird per 1.1.2011 erhoben. Zu diesen Zeitpunkt sind auch noch weitere Anpassungen im MwSt-Gesetz am laufen. Wir halten Sie auf dem Laufenden
Revision 12. Oktober 2009
Heute, den 12. Oktober 2009 hat die Steuerverwaltung, nach der ungenutzten Reverendumsfrist, das definitive OK zu den Änderungen im MwSt-Gesetz per 1.1.2010 gegeben. Es wird auch neue Abrechnungsformulare geben und wegen der Umstellung auf neue Felddefinitionen, ist ein Update unumgänglich. Da die Formularzeilen im neuen Formular nicht dem alten entsprechen. Wir werden in den kommenden Tagen analysieren, wenn die eidgenössische Steuerverwaltung uns die Unterlagen zustellen und informieren hier weiter. Reine Templates für das Abrechnungsformular 2009 wird es nicht geben, da diese nicht Sinn machen.
Revision 27. Oktober 2009
Eine kleine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen des MwSt-Gesetzes gültig ab 1.1.2010 finden Sie hier:
- Grundsätzliche Steuerpflicht bei jeder unternehmerischer Tätigkeit ohne Mindestumsatzgrenze
- Saldosteuersatzgrenzen neu bis Fr. 5 Mio und Steuerlast Fr. 100'000*
- Möglichkeit zur Steuerbefreiung bei geringem Umsatz bis Fr. 100'000*
- Optionsmöglichkeit: Versteuerung ausgenomme Umsätze über 30 Gründe
- Gruppenbesteuerung, Rechtsträger unter einheitlicher Leitung können sich zu einer Mehrwertsteuergruppe zusammenschliessen
- Steuerjahr des Steuerpflichtigen kann für die Abrechnung für die Abstimmung der MwSt auf Antrag verwendet werden
- Dienstleistungen werden neu grundsätzlich am Empfängerort besteuert
- Margenbesteuerung fällt weg und wird durch fiktiven Vorsteuerabzug ersetzt
- Vorsteuerkürzung für Spesen (Essen und Getränke) fällt weg
- erweiterte Aufbewahrungspflichten von Belegen
* Umstellungsfristen bis am 31. Januar 2010
Weiteres finden Sie hier.
Revision 6. November 2009
Anhebung Mehrwertsteuersätze per 1. Januar 2011
Am 27. September 2009 wurde die Vorlage über die Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (IV) durch Volk und Stände angenommen. Aufgrund verschiedener Anfragen hält die MwSt-Behörde fest, dass die zeitlich befristete Anhebung der Mehrwertsteuersätze erst per 1. Januar 2011 in Kraft tritt.
Ab diesem Zeitpunkt wird der Normalsatz während sieben Jahren um 0,4 Prozentpunkte von 7,6% auf 8% erhöht (0,1 Prozentpunkte für den reduzierten Satz und 0,2 Prozentpunkte für den Sondersatz bei den Beherbergungsleistungen). National- und Ständerat hatten am 12. Juni 2009 beschlossen, diese Steuersatzerhöhung aus konjunkturellen Gründen um ein Jahr zu verschieben.
Wir werden mit dem nächsten Release 6.2 die Kontenpläne und Steuersätze in unseren Vorlagen auf die neuen Gegebenheiten per 1.1.2010 anpassen und abändern. Soweit sind die Sätze und die Art angepasst betrifft dies erst die Gültigkeit ab 1.1.2011.
Im nächsten Release, spätestens im Release 7 werden wir neu auch die neuen MwSt-Abrechnungsformulare und die neuen Feldbezeichnungen und Feldbezüge umstellen. Im Rahmen des 6 Monatigen Kulanzupdates sichern Sie sich heute schon kostenlos den kommenden Release.
Revision 14. November 2009
Nun liegt auch der Entwurf for für die Saldosteuersätze der einzelnen Branchen ab 1.1.2010. Unternehmen die neu auf den Saldosteuersatz wechseln möchten oder umgekehrt müssen bis am 31.01.2010 (!) den Wechsel der Steuerverwaltung melden.
Link zum Auszug der Mehrwertsteuerverordnung vom 1.1.2010.
Revision 27. November 2009
Die eidgenössische Steuerbehörde hat die Saldo- und Pauschalsätze bekannt gegeben, die ab 1.1.2010 gelten. Sie finden hier die beiden Entwürfe der Verordnung die ab 1.1.2010 gültig sind Saldosteuersätze und Pauschalsätze. Beachten Sie bei einer Umstellung auf den Saldosteuersatz die Frist bis am 31.01.2010.

Heute hat die eidgenössische Steuerverwaltung einen Kurzüberblick über die Änderungen des neuen MwSt-Gesetzes ab 1.1.2010 publiziert.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Serviceleistungen haben erreichen Sie uns unter:
Telefon: 0878 87 47 77
E-Mail: info@shakehands.com
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